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BeitragVerfasst: 16. Jan 2013 11:07 
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Hallo Leute,

warum macht ihr euch denn so einen Heck Meck mit der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 80km/h?
Diese Regelung gibts ab Montag nicht mehr.

Guggst du hier:

Änderungen in der Klasse A1

Die für dich wichtigste Änderung betrifft die Klasse A1. Die bisherige Definition der Klasse A1 - Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW - wird ergänzt. Künftig muss bei der ab 19.01.2013 erworbenen Klasse A1 auch ein Verhältnis von Leistung/Gewicht von höchstes 0,1 kW/kg eingehalten werden. Beispiel: Fährst du ein Motorrad mit 100 kg Gewicht, darf seine Leistung höchstens 10 kW betragen. Leichtkrafträder die bis zum 19.01.2013 erstzugelassen worden sind, können weiterhin mit der Klasse A1 geführt werden - ohne das neue Merkmal zu beachten.
Wer die Klasse A1 vor dem Stichtag erworben hat, muss das Merkmal nicht beachten. Die bisherige Begrenzung von maximal 80 km/h Höchstgeschwindigkeit für 16- und 17-Jährige entfällt. Übrigens gilt das ab dem 19.1.2013 für dich auch, wenn du vor dem Stichtag die Klasse A1 gemacht hast.

Gruß
Felix

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BeitragVerfasst: 16. Jan 2013 11:18 
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Hallo Felix,

aber hierbei geht es ja um Führerschein-Geschichte.

Nur das Moped hat eine Betriebseraubnis bis 80km/h und da kommt das Problem wenn es schneller ist.

Grüne Streckenposten oder Versicherungen (im Schadensfall) reiben sich dann die Hände.


Gruß
Kalle

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BeitragVerfasst: 16. Jan 2013 11:55 
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Hallo Kalle,

da die 80km/h Führerscheinregelung nichtig ist sollte es doch wohl kein Problem sein dem Tüvler
glaubhaft darzulegen das die Mopeds damals original schon schneller als 80 waren und man deshalb eine Eintragung über 80 haben will.

Gruß
Felix

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BeitragVerfasst: 16. Jan 2013 12:12 
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Tja das Problem ist aber, gibt ein TÜV Prüfer seinen Namen und damit das OK.

Im Falle eines (Un)Falles und eines Gutachtens kann es da halt auch unangenehm für den TÜVler werden.

Aber wenn man Infos mitbringt, das die Bremsen so auch z.B. an den 125er Hopis oder Gori RG50 als KKR verbaut wurden, sollte man den TÜVler beruhigen können.


Gruß
Kalle

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BeitragVerfasst: 16. Jan 2013 13:16 
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Das man bei den schon damals nicht häufigen Mopeds natürlich beim Tüv besser ankommt wenn man einen Haufen zeitgenössischer
Unterlagen mitbringt, die erkennen lassen das das vorgebrachte Argument stimmt, versteht sich eigentlich von selbst.
Ich selbst hab zum Beispiel bei meiner Hercules K50RLC mit dem Tüv Prüfer diskutiert ob es überhaupt jemals eine wassergekühlte RL ab Werk gab.
Dank Briefkopie und mehrerer Testberichte wo es auch Fotos von dem guten Stück zu sehen gab war das aber kein Problem.

Gruß
Felix

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BeitragVerfasst: 16. Jan 2013 18:58 
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Das schneller-Fahren-können ist ja das eine. Aber es ging ja auch immer um die gündtigeren Versicherungen. Und da war bislang die Eintragung notwendig. Ich nehme an, das wird jetzt auch am Alter des Fahrers festgemacht und nicht an den technischen Aspekten.

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Grützi
Dirk

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