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Zulassung SWM MK 50 RBS https://aspes-navaho.hier-im-netz.de/phpBB/viewtopic.php?f=23&t=3115 |
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Autor: | antonio1 [ 18. Jun 2025 10:14 ] |
Betreff des Beitrags: | Zulassung SWM MK 50 RBS |
Hallo liebes Apses Forum, ich habe letztes Jahr eine SWM MK 50 RBS im Originalzustand erworben. Leider war die originale Betriebserlaubnis nicht dabei, sondern ein Gutachten als Zweitschrift, um die Einzelgenehmigung bei der Zulassungsstelle zu beantragen. (Das Gutachten wird lediglich abgestempelt & unterschrieben) Leider möchte die Zulassungsstelle die originale Betriebserlaubnis haben & gibt sich nicht mit der Zweitschrift zufrieden. Somit bekomme ich das Moped leider nicht legal auf die Straße. Eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust möchte ich nicht abgeben. Hat zufällig jemand eine Kopie einer originalen Betriebserlaubnis? Auch ein 50/80 MK RBS (oder zumindest einen Rahmen) mit Papieren würden mir schon helfen für das Classic Enduro. ![]() Liebe Grüße aus dem Erzgebirge |
Autor: | Ronco [ 18. Jun 2025 19:33 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Zulassung SWM MK 50 RBS |
Mit einer BE kann ich dir nicht weiterhelfen. Aber ich weiß auch nicht, wie dich das weiterbringen sollte. Ich verstehe es auch nicht so ganz. So eine Kopie hat gegenüber der Zulassungsstelle weniger Wert als deine Zweitschrift. Verstehe auch nicht, warum deine Zulassungsstelle die nicht akzeptiert. Oder ist die Zweitschrift nicht genau von deinem Moped? Kopie einer BE gehört halt auch nicht genau zum Moped. Die Zulassungsstelle braucht aber ein Datenblatt zu genau deinem Moped, um eine Betriebserlaubnis ausstellen zu können. Das bekommst du vom Hersteller/Importeur (leider nicht mehr?), oder es muss eine technische Prüfstelle ausstellen. Die macht das aber nur, wenn sie von der Zulassungsstelle beauftragt wird. Und deshalb will die Zulassungsstelle eine eidesstattliche von dir damit du zusicherst, dass es a) dir mal gehörte, und b) in der Vergangenheit eine BE hatte. Es kann natürlich auch einer der Vorbesitzer den Verlust der BE eidesstattlich erklären. In vielen Fällen -und ich nehme an, in deinem Fall auch- sind die Fahrzeugdokumente schon vor Jahrzehnten verloren gegangen. Nur lässt sich oftmals der Vorbesitzer nicht mehr ermitteln, der sie verloren hat und dies eidesstattlich erklären könnte. Eigentlich ist so ein Fahrzeug nicht mehr auf die Straße zu bringen. Eigentlich… Hier mal etwas Interessantes: https://www.sfm-bikes.de/wp-content/upl ... r_2024.pdf Nur als Beispiel, leider nicht für SWM |
Autor: | Hopi [ 20. Jun 2025 08:20 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Zulassung SWM MK 50 RBS |
Da wiehert mal wieder der Amtsschimmel, warum hast du den Sesselfurzer nicht gefragt ob es allgemein üblich ist eine Zweitschrift erstellen zu lassen wenn man das Original noch hat. Die Prozedur ist regional unterschiedlich, hier im Landkreis brauchst du zuerst eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von der örtlichen Zulassungsstelle bevor du beim Tüv das Gutachten/Betriebserlaubnis erstellen lässt. Damit gehst du später wieder zur Zulassungsstelle und lässt das stempeln. Versuch mal das dort abstempeln zu lassen wo der Vorbesitzer das Gutachten beantragt hat, oder frag bei der Prüfstelle nach wo das gemacht wurde. |
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