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Hopi Zulassung, wer kann helfen https://aspes-navaho.hier-im-netz.de/phpBB/viewtopic.php?f=50&t=2293 |
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Autor: | Dirk [ 24. Feb 2021 15:19 ] |
Betreff des Beitrags: | Hopi Zulassung, wer kann helfen |
Hallo zusammen, ich möchte eine Hopi 125/5 PGL ( so steht es auf der italienischen Abmeldebescheinigung ), Bj. 1975, Rahmennummer 00682 zulassen. Ich besitze lediglich die italienische Abmeldebescheinigung. Es wäre wunderbar, wenn mir im Forum jemand weiterhelfen könnte? Ein Fahrzeugbrief als Vorlage wäre fantastisch, ansonsten freue ich mich auch über jedes Dokument, was helfen kann. Vielen Dank im Voraus... Dirk |
Autor: | oldmoped [ 24. Feb 2021 17:41 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Hopi Zulassung, wer kann helfen |
Hi, du brauchst auf jeden Fall eine Angabe zu den Geräuschwerten, sonst nix TÜV. Gruß Felix |
Autor: | Ronco [ 24. Feb 2021 18:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Hopi Zulassung, wer kann helfen |
Mit der Abmeldebescheinigung hast du mehr, als manch einer. Jetzt noch ein Kaufvertrag und dann sollte das kein Problem sein. |
Autor: | bohl1964 [ 24. Feb 2021 20:08 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Hopi Zulassung, wer kann helfen |
Die Lärmmessung ist bei einem Moped mit Erstzulassung vor dem 07.11.1980 kein Hexenwerk. Das sollte jede TÜV-Prüfstelle eigentlich können und kostet auch nicht die Welt. Dazu die folgenden grundlegenden Regeln: Zwischen dem 14.09.1953 und dem 12.09.1966 wurden die Lärmgrenzwerte für Motorräder mehrfach verschärft, wobei jedoch immer noch nur nach DIN-Phon gemessen wurde. Bei Fahrzeugen, die vor dem 13.09.1966 erstmals zugelassen und später wiederzugelassen wurden, wird durch das Zusatzmerkzeichen "D" kenntlich gemacht, dass es sich um Werte in DIN-Phon und nicht in dB(A) handelt. Weder der TÜV noch die Polizei sind jedoch regelmäßig in der Lage, nach DIN-Phon zu messen. Motorräder, die vor dem 07.11.1980 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, müssen die in der Zeit mehrfach verschärten Lärmgrenzwerte einhalten, die in dieser Zeit in dB(A) aufgrund nationaler Regelungen gemessen wurden. Diese Messmethode wird durch das Zusatzmerkzeichen "N" kenntlich gemacht. Um Motorräder, deren erlaubte Lärmimmissionen sich nach der nationalen Methode richten, durch eine Verkehrskontrolle überprüfbar zu machen, sind "Vergleichsumrechnungen" anzuwenden. Auf den dB(A)-Wert mit dem Kennzeichen "N" sind daher 21 dB hinzuzurechnen. Zudem besteht eine Toleranz von 5 dB. Ein Fahrzeug mit eingetragenen 80 dB(A) N im Standgeräusch darf daher 106 dB(A) in der Nahfeldmessung aufweisen. Die Messung selbst erfolgt einmal im Stand bei Nenndrehzahl und zum anderen in der definierten Vorbeifahrt. Dazu braucht der TÜV das entsprechende Lärmmessgerät (hat er auf jeden Fall). Die Drehzahl wird - wenn kein Drehzahlmesser vorhanden ist - durch Magenetmikrofon am Motorgehäuse gemessen. Das wiederum kann Probleme machen, wenn die Motoren aus Aluminiumlegierungen sind. Bei der Vorbeifahrt mit 50 km/h ist das Problem, dass man dafür Platz braucht. Ein guter TÜV sollte das nötige Gelände haben. Im Übrigen gilt: Die damaligen maximal möglichen Grenzwerte waren schon mächtig laut! Von daher sollte das kaum Sorgen bereiten. Aber andererseits sind die gemessenen und eingetragenen Lärmwerte dann auch einzuhalten. Das bietet den Vorteil, dass in der Einzelzulassung nach § 21 StVZO ein verständiger TÜV-Mann ggf. bis ans Limit geht! Dann hat man keinen Ärger mehr mit der Polizei, wohl aber (und zwar zu recht) mit den Nachbarn. ![]() |
Autor: | Dirk [ 24. Feb 2021 23:13 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Hopi Zulassung, wer kann helfen |
... vielen Dank für die zahlreichen Hinweise. Ich habe noch keinen Kontakt mit dem Tüv aufgenommen, das werde ich in der nächsten Woche tun. Mit ein bisschen Glück komme ich mit dem Mustergutachten des Nachfolgemodells weiter. Wollte euch gerade ein Bild von dem guten Stück anhängen. Leider kam der Hinweiß, dass die erlaubte Dateigröße überschritten ist ![]() |
Autor: | Aspes Kalle [ 24. Feb 2021 23:58 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Hopi Zulassung, wer kann helfen |
![]() Kalle |
Autor: | snap-on [ 28. Feb 2021 22:39 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Hopi Zulassung, wer kann helfen |
Darf man fragen, wo du wohnst? Hier gibt es einige Ingenieure, die nicht so selten Einzelabnahmen machen. Wer dazu berechtigt ist, das ist nicht jeder Prüfer, kann so ein Fahrzeug auch abweichend vom Serienzustand per Einzelgenehmigung legalisieren. D.h., dass beispielsweise andere Reifengrössen oder Übersetzungen montiert sein können, als ursprünglich vom Werk vorgesehen. |
Autor: | Dirk [ 7. Mär 2021 01:06 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Hopi Zulassung, wer kann helfen |
Dateianhang: Hallo snap-on, vielen Dank für den Hinweis. Ich komme aus Bochum. Denke, dass ich die Maschine auf die Strasse bekomme. Es würden halt alle schriftlichen Belege, am liebsten eine Briefkopie die Sache vereinfachen....Möchte mich auch bei den anderen für Ihre Zuschriften bedanken.... Versuche jetzt nochmal ein Bild von dem Schmuckstück hochzuladen ![]() |
Autor: | Tobias [ 7. Mär 2021 16:01 ] |
Betreff des Beitrags: | Re: Hopi Zulassung, wer kann helfen |
Hi, die sieht echt super aus. Meine CS 75 ist glaub ich die Schrumpfversion davon. Die großen Ofenrohre gab es damals ja öfters, sieht aus heutiger Sicht ziemlich überladen aus, aber gehört so ![]() Gruß Tobias |
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