Aspes Kalle hat geschrieben:
Tja, die Tacho Frage kommt in allen Foren immer wieder hoch, vor allem das der beleuchtet sein müsste.
Ich denke jeder TÜV Jungprüfer wird das so haben wollen. Denen kannst du auch nicht mit dem Hinweis kommen, dass eine 80er das damals auch nie hatte. Oder das Motorräder bis BJ 1988 überhaupt kein Bremslicht brauchen.
Hast du jedoch einen „erfahreneren“ Prüfer (evtl. noch mit Motorsporthintergrund) ist das alles entspannter. So was klärt man vor einem Besuch, schickt Bilder und Unterlagen und klärt das ohne Zeitnot vorher.
Ich habe mit offenen Karten gespielt und gesagt, brauche die §21 und §23, für 07er Kennzeichen und das ich das Teil bei Klassikveranstaltungen einsetzen will.
Da merkt man schnell ob der Prüfer mit alten Maschinen umgehen will oder nicht. Wenn nicht, ab zu ner anderen Prüfstelle.
Kalle
Jaja...die TÜV-Prüfer
Wenn du mir mal das gewählte Erstzulassungsdatum und die eingetragene Höchstgeschwindigkeit durchgibst könnte ich ggf.was dazu beitragen.
Gruß Dirk